1. Allgemeines
Nachfolgende Bedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Unternehmens TS Technologie & Service GmbH,
nachfolgend “TS GmbH”genannt, Gültigkeit. Änderungen bedürfen stets zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die TS GmbH.
Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden die TS GmbH nicht. Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
2. Angebot und Abschluß
Alle Angebots- und Listenpreise sind freibleibend. Jede Bestellung gilt erst als angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugegangen ist.
Auch sämtliche mündlichen und fernmündlichen Abmachungen und Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
Auftragsbestätigungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Unstimmigkeiten umgehend bekanntzugeben.
3. Preise, Gefahrübergang
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ab Betriebssitz TS GmbH, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Eventuelle Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort werden getrennt berechnet. Die Gefahr für geliefertes Material
geht mit dessen Übergabe an den Käufer oder das Transportunternehmen auf den Käufer über.
4. Zahlungsbedingungen
Berechnet werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei einer Zahlung innerhalb von 7 Kalendertagen werden 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser die TS GmbH den entstandenen Verzugsschaden, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu ersetzen.
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Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig geworden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen.
Werden der TS GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, so sind
sämtliche Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig. Umstände solcher Art berechtigen uns, noch nicht durchgeführte Leistungen nur gegen ausreichende Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen durchzuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs vom Kunden weiterveräußert,
verarbeitet oder vermietet werden. Bei einer Verarbeitung wird TS Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis zum Wert des verarbeiteten Sicherungsguts.
Bereits jetzt werden zur Sicherheit für offene Forderungen von TS die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verarbeitung oder Vermietung von Vorbehaltsgut an TS abgetreten. Gleiches gilt für Forderungen aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, Schadenersatz). TS nimmt diese Abtretung an. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen von Vorbehalts- oder Sicherungsgut sind unzulässig. Pfändungen in das Sicherungsgut sind TS sofort anzuzeigen.
Übersteigt der tatsächliche Wert der Sicherheiten mehr als 10% der gesicherten Forderungen, so wird TS die diesen Betrag übersteigende Sicherheiten auf Anforderung des Kunden nach eigener Auswahl freigeben.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die TS GmbH den Gegenstand
vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand, unter Verrechnung auf den Kaufpreis, durch freihändigen
Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertungdes Gegenstandes trägt der Käufer.
6. Gewährleistung und Haftung
Die TS GmbH gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte frei von erheblichen Mängeln sind.
Bei Sachmängeln leistet TS nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. TS steht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu. Schlägt
die Nachbesserung fehl, wird sie von TS abgelehnt oder ist sie für den Kunden nicht zumutbar, so steht diesem das Recht zur Minderung der Vergütung oder
zum Rücktritt vom Vertrag zu. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Ausgeschlossen sind auch sämtliche weitergehenden Ansprüche wie z.B. auf Ersatz von mittelbaren Schäden und Übernahme von Folgekosten,
insbesondere auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehungsweise durch die TS GmbH.
Die Mängelhaftung bezieht sich auch nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher mechanischer, chemischer, elektrochemischer oder
elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
-Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden,
-Fehler oder Mängel die auf Grund fehlerhafter Angaben, Zeichnungen, oder bereitgestellter Komponenten des Kunden verursacht wurden,
-Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag,
-Schäden durch unsachgemäße Verwendung und Nichtbeachtung von Betriebs-und Wartungsvorschriften,
-Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch
Verschmutzung,
-sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne unser schriftliches Einverständnis Eingriffe des Kunden oder Dritten am Gegenstand vorgenommen
werden, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die bezogenen Gegenstände unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8
Werktagen, zu rügen. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach dieser Vorschrift nicht gerügte Mängel gelten als genehmigt.
7. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten,
Schweinfurt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Rechtunter Ausschluß von UN-Kaufrecht..
8. Sonstige Bestimmungen
Fristen verlängern sich angemessen, z.B. bei Streik, Aussperrungen, höherer Gewalt und anderen Ereignissen, soweit sie durch die TS GmbH nicht
beeinflusst werden können. Insbesondere hat die TS GmbH Verkehrs- und Betriebsstörungen, die nicht von ihr zu vertreten sind, Mangel an Rohstoffen, die Nichtlieferung von Zulieferbetrieben und dergleichen, nicht zu vertreten.
Die TS GmbH behält sich das Recht vor, seine Vertragspflichten aus diesem Vertrag durch geeignete Dritte ausführen zu lassen.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt Unwirksame Bestimmungen werden durch
solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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